Produkte
Am Ende des Produktionsprozesses erhält Alberio S.p.A. Tierfette und verarbeitete Tierproteine.
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und die Verordnung (EU) 142/2011 regeln die Verwendungszwecke, für die diese Erzeugnisse bestimmt sind, und die Merkmale der Einhaltung, die sie vor dem Inverkehrbringen haben müssen.
Des Weiteren können Produkte je nach Anwendung eine spezifische Sanitär- oder Verwaltungsgenehmigung oder spezifische Produktzertifizierungen erfordern, die mit den grundlegenden Anforderungen an Tierische Nebenprodukte verbunden sind.
Alberio S.p.A. hat sich immer als strategisch angesehen, um Zugang zu allen zugelassenen Märkten und deren Nutzungen zu haben.
Aus diesem Grund hat das Unternehmen seine Ressourcen entwickelt, um sicherzustellen, dass die Anlage und das Managementsystem die unterschiedlichen Regulierungsanforderungen erfüllen.
Neben der verpflichtenden Beachtung sorgt das integrierte Managementsystem des Unternehmens auch für eine vollständige Rückverfolgbarkeit der Produktionsposten mit der Garantierung der Korrelation zwischen Rohstoff und Endprodukten und vereinfacht den Zugang zu den Informationen bei Posten-Verfolgungspfaden, die auf Rückrufe von Fertigprodukten aus dem Markt gerichtet sind.
Die Recycling-Anlage für gebrauchte Kochöle  wird gemäß den Bestimmungen der Integrated Environmental Authorization und in Übereinstimmung mit der Abfallrahmenrichtlinie und der Decreto Legislativo 152/2006 verwaltet.
 
Energie
Entwicklungen auf dem Gebiet der Energieproduktion, Verschmutzungsreduzierung und die konsequente kontinuierliche Erforschung von Biokraftstoffen und bio-nachhaltigen Flüssigkeiten, bot Alberio SpA die Möglichkeit der Bereitstellung von abgeleiteten Produkten an Kunden, die sie direkt in ihren Anlagen für die Energieproduktion, für Kraft-Wärme-Kopplung oder als Rohstoff für die Biodieselproduktion einsetzen.
Alberio S.p.A. zertifizierte sein Managementsystem in Übereinstimmung mit freiwilligen ISCC-EU, um die nachhaltige Herkunft von Tierfett und Regenerierten Ölen zu garantieren.
Oleochemie
Alberio S.p.A. hat in seiner eigenen Geschichte die Qualität seiner fertigen Produkte in Partnerschaft mit europäischen führenden oleochemischen Betrieben und Seifenindustrien verfeinert und ist heute in der Lage, ihnen Rohstoffe zur Verfügung zu stellen, die für die vielfältigen Bedürfnisse ihrer Produktionsprozesse qualifiziert sind.
Alberio S.p.A. bietet seinen Kunden Produkte in Übereinstimmung mit den mikrobiologischen Anforderungen des Gesundheitswesen-Gesetzgebung, der Achtung der vertraglichen Parameter und der vollständigen Rückverfolgbarkeit von Sendungen an.
Futtermittelindustrie
Alberio S.p.A. liefert Tierische Fette der Kategorie 3 und verarbeitete Tierische Proteine wie Rohstoffe für die Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere, Aquakultur und Tierfutter.
Die Produkte für die Futtermittelindustrie gewährleisten die Einhaltung mikrobiologischer, physikalischer und chemischer Anforderungen der Sanitärgesetzgebung, die Einhaltung der vertraglichen Parameter, die korrekte Ausgewogenheit der Nährstoffe und die vollständige Rückverfolgbarkeit von Sendungen.
Alberio S.p.A., als Futtermittelunternehmer für die Herstellung von Futtermitteln zugelassen, entspricht dem italienischen Legge 281/1963 und der Verordnung (EG) 183/2005.
Alle Produkte werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 68/2013 mit Etikettierung geliefert.
Dünger
Alberio S.p.A. liefert verarbeitete Tierproteine  der Kategorie 3, die dank ihrer mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Eigenschaften einen ausgezeichneten natürlichen organischen Dünger darstellen, der für den Einsatz in der Bio-Landwirtschaft geeignet ist.
Alberio S.p.A. ist für die Herstellung von Düngemitteln gemäß Decreto Legislativo 75/2010 zugelassen. Alle Produkte werden mit dem gewünschten Etikett geliefert.
Rinderhäuten
Alberio S.p.A. bietet frische oder gesalzene Rinderhäute aus Schlachthöfen in Norditalien für die Gerbereibetriebe bzw. Leder verarbeitende Industrie.
Dank der Zulassungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 kann die Gesellschaft die Materialien entweder als Kategorie 3 oder für die Herstellung von Kollagen und Gelatine bescheinigen.